Für Medikamente in die Apotheke
Krank wird fast jeder mal. In diesem Fall benötigt man häufig Medikamente. Und die gibt es in der Apotheke, beispielsweise bei der Apotheke Liebenau Mag. Volker Weißensteiner KG. Dieses Wort stammt vom griechischen Wort „apothéke" ab, das soviel wie „Lager" bedeutet.
Ein Apotheker ist dazu berechtigt, Arzneimittel zu verkaufen. Zudem entwickelt er Medikamente und stellt sie auch her. Er darf auch Kunden beraten. Um diesen Beruf zu ergreifen, muss man ein Pharmaziestudium absolvieren. Dieses Studium dauert in der Regel vier Jahre. Im Mittelalter gab es viele Mönche, die mit der Heilkunst sehr vertraut waren. Außerdem gab es in der arabischen Welt Drogen- und Gewürzhändler. Beide können als Vorläufer des Apothekers gesehen werden. Dieser Beruf und der des Arzts waren zunächst nicht klar voneinander getrennt. Die Trennung erfolgte erst Mitte des 13. Jahrhunderts. Damals erließ Friedrich II. das Edikt von Salerno, das auch als „Constitutiones" oder Medizinalordnung bekannt ist. In diesem Edikt wurde auch vorgeschrieben, dass Ärzte keine Apotheke (früher "Offizin" genannt) besitzen dürfen und auch nicht an ihr beteiligt sein dürfen. Zudem kam es zu einer gesetzlichen Festlegung von Arzneimittelpreisen. Das älteste Offizin Europas wurde 1241 in Trier gegründet und existiert bis heute. Bis zum 14. Jahrhundert waren Arzneimittelverkäufer oft „Fliegende Händler", erst dann wurden immer häufiger Offizine mit festem Sitz gegründet, unter anderem 1317 in Dubrovnik. In Offizinen wurden auch Arzneimittel hergestellt. Bis heute ist der Begriff „Offizine" gebräuchlich. Ab dem 17. Jahrhundert wurde in Offizinen immer häufiger Arzneimittelerforschung betrieben. Im 19. Jahrhundert wurden dann auch die ersten homöopathischen Offizine gegründet. Bei der Homöopathie handelt es sich ursprünglich um eine alternativmedizinische Arzneitherapie, die im frühen 19. Jahrhundert von dem deutschen Mediziner Samuel Hahnemann begründet wurde. Seit dem späten 19. Jahrhundert liegt der Schwerpunkt deutscher Offizine nicht mehr bei der Herstellung von Arzneimitteln. Seitdem beschäftigt man sich dort eher mit der Prüfung von Medikamenten. Ein Schwerpunkt liegt auch auf der Beratung. Seit 1958 darf in Deutschland jeder Apotheker ein Offizin an einem beliebigen Standort eröffnen. Dies wurde damals vom Bundesverfassungsgericht in einem Urteil entschieden. Wohl jeder kennt das große rote A, in dem eine Schlange (eine sogenannte Äskulapschlange) und ein Arzneikelch, beide in weißer Farbe, zu sehen sind. Dieser Entwurf stammt von dem deutschen Grafiker Fritz Rupprecht Mathieu und wird in Deutschland seit 1951 als Logo verwendet. Viele Arzneimittel dürfen nur in Apotheken und nur mit vorheriger Beratung verkauft werden. Sie unterliegen der sogenannten Apothekenpflicht. Viele Medikamente können ohne weiteres in Apotheken gekauft werden. Es gibt aber auch verschreibungspflichtige Medikamente. Um diese zu erhalten, benötigt man zunächst ein Rezept von einem Arzt. Heutzutage gibt es auch viele Versandapotheken. Dort kann man telefonisch oder auch per Internet Medikamente bestellen.