Rückholungen

Ich freue mich sehr euch heute auf meinem Blog zur Gesundheit begrüßen zu dürfen. Gesundheit und Medizin, zwei Themen die sich genauso gut verbinden, wie sie sich wieder trennen. Denn nicht jede Medizin ist gesund und nicht jede Gesundheit kann ohne entsprechende Medizin wieder hergestellt werden. Umso dankbarer bin ich, euch diese zwei Themen durch mein umfangreiches Wissen näher bringen zu dürfen. Die eigene Gesundheit ist das A und O, denn ohne Gesundheit sind wir in unserem Leben stark eingeschränkt. Ich möchte euch mit meinem Blog dabei helfen Dinge umfangreichen zu verstehen, ich möchte euch Tipps anbieten und ich möchte euch hilfreich zur Seite stehen. Du suchst also Hilfe bei medizinischen oder Gesundheitlichen Fragen? Schau dich auf meinem Blog um, vielleicht findest du deine Antworten hier.

Rückholungen

Rückholungen

5 September 2017
 Kategorien:
Gesundheit & Medizin, Blog


Rückholungen verletzter oder erkrankter Menschen sind auch bekannt unter dem Begriff Rückholdienste (RHD). Sie werden aus dem In- und Ausland per PKW und Krankentransportwagen aber auch mit dem Rettungswagen bzw. Intensivtransportwagen durchgeführt. In besonders kritischen Fällen erfolgt der Transport in die Heimat mit einem Linienflugzeug. Besteht akute Lebensgefahr ist auch der Transport mit einem Linienflugzeug, einem Ambulanzflugzeug oder sogar einem Privatjet möglich.   

Abholung und Rücktransport mit einem PKW durch die beauftragte Hilfsorganisation erfolgen, wenn der Patient über eine ausreichende Mobilität sowie physische und psychische Stabilität verfügt, voll ansprechbar ist und keine ansteckende Krankheit vorliegt.   

Auf Langstrecken wird häufig der Krankentransportwagen eingesetzt, um den Patienten zu schonen. Durch Sanitäter ist zudem eine medizinische Überwachung möglich.   

Liegt eine als kritisch einzustufende Erkrankung oder Verletzung vor, kommt ein Rettungswagen oder ein Intensivtransportwagen zum Einsatz. Damit ist eine notfallmäßige Versorgung auf dem Weg zum Krankenhaus (im Heimatland) gewährleistet.   

Ist der schnellst mögliche Transport zurück in die Heimat attestiert, kann in Begleitung von einem Notarzt oder Rettungs- bzw. Notfallassistenten eine Flugbegleitung (Medical Escort) in einem Linienflugzeug in Anspruch genommen werden. In Abhängigkeit vom gesundheitlichen Zustand des Patienten kann eine Liegefläche (Stretcher) verwendet werden. Auch eine temporäre Installation (Patient Transport Compartments) kann ermöglicht werden. Diese Rückholung findet fast ausschließlich aus Platzgründen in der First Class oder Business Class statt. Die Economy-Class bietet dafür zu wenig Platz.  Für den Rücktransport im Linienflugzeug ist eine Fit-to-Fly Bescheinigung (Bescheinigung der Reisefähigkeit) erforderlich. Diese wird durch den behandelnden Arzt vor Ort ausgestellt.  Der Rücktransport mit einem Ambulanzflugzeug (per Air-Ambulance) erfolgt in Begleitung von einem Notarzt und/oder Rettungs- bzw. Notfallassistenten. Damit sind alle medizinisch erforderlichen Versorgungsmaßnahmen auch in schwerwiegenden Fällen garantiert. Für diese Form der Rückholung, durch beispielsweise dir Firma Internationaler Flugrettungsdienst Austria, ins Heimatland ist eine besondere Versicherung erforderlich.  Wer Mitglied beim ADAC, ASB (Arbeiter-Samariter-Bund), DRK (Deutsches Rotes Kreuz) oder einer Gewerkschaft ist, hat diese Versicherung in den meisten Fällen bereits. Für Nichtmitglieder bieten private Versicherungsunternehmen und die GKVs sowie PKVs entsprechende Versicherungen an.   

Besondere Kriterien bei einer Auslandsrückholung, auch Repatriierung genannt

Die Repatriierung aus dem Ausland nach Hause erfolgt entsprechend der Erkrankung oder Verletzung in Begleitung eines Arztes sowie eines Rettungsassistenten bzw. einer medizinischen Pflegekraft. Zwischen Kosten und Nutzen muss der Aufwand entsprechend folgender Faktoren im Vorfeld abgewogen werden:
- Wie stellt sich die medizinische Versorgung vor Ort im Ausland dar?
- Große Verständigungsprobleme insbesondere bei der Anamnese
- Fehlende Spezialisierung oder fehlendes Fachwissen vor Ort
- Erfordernis sozialer Beziehungen, die nur im Heimatland bestehen, und von Vorteil für den Patienten sind  

Liegt eine Reiseschutzversicherung beispielsweise vor, kommen diese Kriterien nicht zum Tragen. Entscheidend ist vor allem der Schweregrad der bestehenden Erkrankung bzw. des erlittenen Unfalls.   

Alternativ bieten auch die GKVs (gesetzliche Krankenversicherungen) eine Reiseschutz-/Travelversicherung an. Teilweise werden die „Mehrkosten für einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport aus dem Ausland" inklusive angeboten. Das Angebot der GKVs erfolgt in Zusammenarbeit mit einem privaten Versicherungsanbieter. Vorsicht: Das außereuropäische Ausland ist meistens nicht abgedeckt.   

Auch über den Reiseanbieter kann eine Versicherung für den Ernstfall abgeschlossen werden. In dieser sind meistens "die Kosten für eine ambulante Heilversorgung sowie für Verband- und Hilfsmittel und sogar für den ärztlich verordneten, oftmals sehr teuren Rücktransport" enthalten.   

Generell gilt: Dauert der Auslandsaufenthalt länger als 31 Tage, ist ein besonderer Versicherungsschutz erforderlich.

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