Gratiszahnspange
Unter einer Zahnfehlstellung leiden ungefähr 50 % aller Kinder und Jugendlichen. Auch wenn mit der Korrektur zeitig begonnen wird, kann sie sich über einen langen Zeitraum erstrecken. Ist die Zahnkorrektur aus medizinischen Gründen erforderlich, übernehmen die GKV's die Kosten bis zum Ende des 18. Lebensjahres. Das heißt, dass mit der Behandlung vor dem 18. Geburtstag begonnen werden muss.
Eine Korrektur von Zahnfehlstellungen ist deshalb sehr wichtig, weil nicht nur das Beißen und Kauen durch Fehlstellungen der Zähne beeinträchtigt werden. Unter Umständen kommt es auch zu Behinderungen beim Sprechen und Atmen. Das Ziel einer kieferorthopädischen Behandlung, auch mit einer Gratiszahnspange, ist immer die dauerhafte Begradigung der Zähne und somit der kompletten Zahnreihe. In der Wachstumsphase ist die Behandlung aufgrund der Formbarkeit des Kiefers bei korrekter Durchführung über den gesamten Zeitraum besonders erfolgreich. Dabei ist zu beachten, dass sich die Behandlung in zwei Phasen gliedert. Zuerst erfolgt die aktive Behandlungsphase mit Korrektur der Zahnstellung. In der zweiten Phase erfolgt die Retention zur Stabilisierung der erreichten Zahn- und Kieferkorrektur.
Die Beantragung einer Gratiszahnspange bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erfolgt ohne große Prozedere. Als Erstes stellt der behandelnde Zahnarzt, wie zum Beispiel Dr. Siri Jebens, im Rahmen der gesetzlich geregelten regulären Vorsorgeuntersuchung einen kieferorthopädischen Behandlungsbedarf fest. Führt der Zahnarzt die Behandlung nicht selber durch, überweist er den Patienten an einen Kieferorthopäden, der einen Behandlungsplan erstellt und bei der GKV, über die der Patient versichert ist, einreicht. Die Bewilligung erfolgt in der Regel binnen weniger Wochen.
Übernommen werden zu 100 % alle Leistungen, die im Leistungskatalog der GKV's verankert sind, also alle Kosten, die für die eigentliche Korrektur erforderlich sind.
Aber Vorsicht:
Zu Beginn übernimmt die gesetzliche Krankenkasse 80 % der durch den Leistungskatalog gedeckelten Kosten. Für die restlichen 20 % müssen der Patient bzw. seine Eltern (Erziehungsberechtigten) in Vorkasse gehen. Sobald die Behandlung erfolgreich abgeschlossen wurde, wird dies vom behandelnden Arzt bestätigt. Diese Bestätigung muss zusammen mit den Belegen bzgl. der geleisteten Eigenleistung bei der GKV eingereicht werden, dann wird die erbrachte Eigenleistung komplett zurückerstattet. Eine Besonderheit gilt, wenn zwei oder mehrere Kinder gleichzeitig eine Zahnspange benötigen. Dann sinkt der Eigenanteil auf 10 % pro Kind/pro Behandlung. Der vorläufige Eigenanteil reduziert sich also um jeweils 50 %. Leistungen, die diesen Rahmen überschreiten, sind privat zu begleichen. Dabei handelt es sich meistens um Kosten, die sich auf einen erhöhten Komfort oder eine bestimmte Ästhetik beziehen. Auch wenn Erwachsene eine kostenlose Zahnspange beantragen, sind Besonderheiten zu beachten. Die GKV übernimmt die Kosten nur dann, wenn eine besondere medizinische Begründung vorliegt. Dazu gehören beispielsweise schwere Kieferanomalien, die ohne kieferorthopädische Maßnahmen nicht erfolgreich behandelt werden können.